Leistungen
Unseren Auftraggebern sichern wir eine individuelle Betreuung und sachkundige Beratung über die gesamte Dauer des Projekts zu. Im Interesse aller Beteiligten und des Natur- und Artenschutzes, können wir so gemeinsam effiziente Lösungen erarbeiten.
Trotz unseres klaren Bekenntnisses zu einer ökologischen Entwicklung, bewahren wir eine neutrale Position. Unsere sachlichen Arbeitsergebnisse und Argumente stoßen bei allen Projektbeteiligten auf hohe Akzeptanz und führen rasch zu einem inhaltlichen Konsens. Das schafft Planungssicherheit und spart zeitliche und monetäre Ressourcen.
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über unser Leistungsspektrum.
Faunistische Erfassungen
Für nachfolgend aufgeführte Artengruppen werden wir für Sie tätig
Avifauna • Brut-, Rast- und Zugvogelerfassung • Erfassung und Kontrolle von Groß- und Greifvogelhorsten • Funktionsraumanalysen • Spezialkartierungen schwierig zu erfassender Arten z.B. Haselhuhn
Tagfalter • Qualitative und quantitative Erfassung von Imagines • Suche von Eiern und Raupen • Erfassung von Raupenfutterpflanzen ausgewählter Arten
Fische • Elektrobefischungen (Wat-, Treidel- und Bootsbefischungen) • Fischbestandsuntersuchungen • Abfischungs- und Umsiedlungsmaßnahmen
Herpetofauna (Reptilien und Amphibien) • optische und akustische Erfassungen • Einsatz von künstlichen Verstecken • Einsatz von (Molch) Reusen
Säugetiere • Fischotter/Biber: Spurensuche, Erfassung und Auswertung durch Fotofallen • Haselmaus: Ausbringung und Kontrolle von Nistgelegenheiten • Fledermäuse: Detektorbegehungen, Horchkistenausbringung und -auswertung, Wärmebilderfassungen
Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG
Unsere Leistungen umfassen jede Stufe einer Artenschutzprüfung. Stufe I (Vorprüfung): Ermittlung des zu erwartenden Artenspektrums und Prognose potenzieller Artenschutzkonflikte im Rahmen des Vorhabens. Kann durch vorhabenspezifische Wirkungen eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden, ist eine weitere Prüfung nicht erforderlich. Stufe II (vertiefende Prüfung): Können Artenschutzkonflikte in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, kommt es bei der vertiefenden Prüfung zu einer Art-für-Art Betrachtung (oft in Verbindung mit faunistischen Bestandserhebungen). Dabei wird auf Artebene die Möglichkeit geprüft, ob durch Vermeidungs- und / oder Ausgleichsmaßnahmen Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Ausnahmeverfahren in der Stufe III der Artenschutzprüfung notwendig. Stufe III (Ausnahmeverfahren): Das Ausnahmeverfahren kann unter den Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt werden, falls durch das Vorhaben ein Auslösen von Verbotstatbeständen nicht verhindert werden kann.
Ökologische Baubegleitung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde oft Auflagen festgelegt, die bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachten sind. Eine ökologische Baubegleitung stellt sicher, dass die Auflagen vor, während und nach dem Eingriff in die meist sensiblen Naturräume umgesetzt werden. Wir bieten Ihnen eine vorbereitende Beratung im Vorfeld des Eingriffs, die Begleitung während der Bauphase sowie alle notwendigen Tätigkeiten nach Abschluss des Eingriffs an, damit Ihr Vorhaben so reibungslos umgesetzt werden kann, wie möglich.
Monitoring
Unser Leistungsspektrum umfasst Monitoring-Untersuchungen, die ganz auf Ihre Erfordernisse zugeschnitten sind. Oft werden diese im Zuge von Genehmigungsverfahren erforderlich, wenn ein ökologisches Monitoring bzw. die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ausgleichsmaßnahme festgesetzt wird. Auf diese Weise kann nach Umsetzung des Vorhabens dessen Wirkung oder der Erfolg von umgesetzten Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahme ermittelt werden, welche im Vorfeld nicht zuverlässig vorhersagbar waren.
Naturschutzfachliche Beratung
Unser Büro positioniert sich neben dem Artenschutz, der im Zuge von Planungen und Projekten erforderlich wird, ebenso klar im angewandten Naturschutz. Auf Grundlage von jahrelanger praktischer Erfahrung bieten wir daher auch fachliche Beratung im Natur- und Umweltschutz an.